AO-SF

Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (AO-SF)

Ein Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes wird in der Regel durch die Erziehungsberechtigten gestellt. Wenn Sie als Eltern den Antrag stellen möchten, wenden Sie sich bitte an die Schule, die Ihr Kind besucht oder an der Sie es anmelden möchten (Schulneuling). Die Schule hält Formblätter für Sie bereit und unterstützt Sie bei der Antragstellung.

Die aktuelle Informationsbroschüre zum AO-SF erhalten Sie auf Wunsch im Sekretariat oder auf der Internetseite der Staedteregion Aachen.