Berufspraxisstufe
In der Berufspraxisstufe gilt - wie auch schon in der Frühförderung, den Sonderkindergärten, den schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen etc. - als Leitziel aller pädagogischen Bemühungen: Die Selbstverwirklichung in sozialer Integration.
Allerdings ergibt sich aus den allgemeinen Bildungsbedürfnissen geistig behinderter Menschen sowie den Besonderheiten einer Lebensphase, in der auch der geistig behinderte Jugendliche vom Kindsein zum Erwachsenenleben geführt wird, eine besondere Ausgestaltung des Bildungsauftrages der Berufspraxisstufe. Denn gerade in dieser Lebensphase wird die Lebenssituation des geistig behinderten Jugendlichen noch zusätzlich belastet durch:
- die Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes (hierdurch oftmals auch verstärkte Ablehnung in der Öffentlichkeit)
- den psychischen Wechsel vom Kindsein zum Erwachsenenwerden
- die Tatsache des Sich-Lösens aus den Bindungen der Familie, um einen ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechenden Grad der Selbständigkeit zu erreichen
- die Tatsache, dass sie zum Erwachsenwerden umfängliche und individuell angepasste pädagogische und soziale Hilfe benötigen, die die Familie allein nicht bieten kann.
Damit übernimmt die Berufspraxisstufe die Rolle einer:
- Nahtstelle zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung
- Lebensphase, in der der Wechsel vom Jugendlichen zum Erwachsenen vollzogen wird
- Verbindungs- und Übergangsstelle zwischen Schule und Arbeitsleben
- Verbindung zwischen zwei großen Rehabilitationsbereichen
Die Berufspraxisstufe kann und darf hierbei zum einen nicht schon den Aufgaben der Werkstatt vorgreifen: Ausbildung, Einarbeitung und Eingliederung in den Arbeitsprozess sind Aufgaben der Trainingsstufe der Werkstatt. Zum anderen kann sie aber auch nicht aufgrund der oben beschriebenen Umstände im Sinne einer rein schulischen Unterweisung der vorausgegangenen Stufen weiterarbeiten.
Einen Bericht zum "Arbeitstag" der Berufspraxisstufe können Sie hier lesen.